Rechtsanwalt für Arbeitsstrafrecht in Hannover – was können wir für Sie tun?
Arbeitgeber und verantwortliche Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden sind unsere Mandanten im Fachgebiet Arbeitsstrafrecht und der fachbezogenen Ordnungswidrigkeiten. Wir vertreten und beraten Unternehmen und entscheidungsbefugte Arbeitnehmer sowie Beamte bei Compliance-Verstößen, Strafanzeigen, Strafanzeigenerfordernissen und der Akteneinsichtnahme.
Für den Fall, dass bereits ein Ermittlungsverfahren oder ein Anhörungsverfahren eingeleitet wurde, stehen wir für eine Verteidigung Ihrer Rechte zur Verfügung. Regelmäßig werden diese Fälle durch auf Arbeitsrecht und Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte von uns gemeinsam bearbeitet. Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts und bezieht sich auf alle arbeitsmarktbezogenen Straf- und Bußgeldbestimmungen aus dem Strafgesetzbuch und den einzelnen Fachgesetzen.
Beispiele, bei denen wir als Rechtsanwalt für Arbeitsstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht tätig werden
Die wesentlichen Pflichten dieser Gesetze verpflichten den Arbeitgeber, sodass wir die Vertretung in den folgenden Verfahren übernehmen:
- gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund (z. B. bei Scheinselbstständigkeit und Nachveranlagung von Sozialversicherungsbeiträgen)
- gegenüber dem Hauptzollamt (z. B. bei Scheinselbstständigkeit, Schwarzarbeit, Verstoß gegen das Mindestlohngesetz)
- gegenüber der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren (z. B. bei einem Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Datenschutzverstößen und Mitarbeiterüberwachung sowie Ausbeutung der Arbeitskraft und Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz etc.)
Eine vertrauliche Bearbeitung, Beratung und Lösung ist für uns selbstverständlich. Sie haben detaillierte Fragen oder wollen ein erstes Gespräch mit uns führen? Dann kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Es lohnt sich.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Ulrich Gewert
Telefon ✆ 0511 353605 - 21 (Sekretariat: Frau Rückrieme)