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Kinder- und JugendhilferechtIhre Rechtsanwälte in Hannover

Die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe finden Sie im SGB VIII (Sozialgesetzbuch, achtes Buch). Hier vertreten wir insbesondere Pflegeeltern und Pflegekinder im Verhältnis zum Jugendamt und unterstützen und beraten Sie bei der Antragstellung. Egal ob es um Vollzeitpflege für ein Pflegekind geht, ein Schulbegleiter/ Integrationshelfer beantragt werden soll oder ob Sie als junge/r Volljährige/r noch Leistungen vom Jugendamt benötigen.

Lassen Sie sich einen Telefon- oder Beratungstermin hier im Büro geben, um Ihre persönliche Problemsituation schnell zu erfassen. Für weitere Informationen rund um die gesamte Kinder- und Jugendhilfe informieren Sie sich hier.

Ihr Ansprechpartner

Sozialrecht Joachim Dorner, Fachanwalt für Sozialrecht

Telefon 0511 35360571 (Sekretariat: Frau Krause)

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