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RentenrechtIhre Rechtsanwälte in Hannover

Im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB VI, werden die Leistungen und Maßnahmen sowie deren Voraussetzungen bei den Rentenversicherungsträgern geregelt. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind neben der klassischen Altersrente, insbesondere spezielle Renten wegen Erwerbsminderung, Schwerbehinderung oder für Witwer/n und Waisen. Die Rentenversicherung übernimmt aber bspw. auch die Statusfeststellung (abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit) und ist für die Bewilligung von Reha-Maßnahmen (Erhalt/ Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit).

Haben Sie Fragen zu Leistungen der Rentenversicherung oder möglicherweise bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten, wenden Sie sich gerne an uns als Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Hannover.

Ihr Ansprechpartner

Sozialrecht Joachim Dorner, Fachanwalt für Sozialrecht

Telefon 0511 35360571 (Sekretariat: Frau Krause)

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