Unternehmenskauf, Beteiligungskauf etc. – M&A-Transaktionen mit unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover
Auch als M&A-Anwälte sind wir Ihre ersten Ansprechpartner in der Region.
Ganz gleich, ob es um einen kompletten Unternehmenskauf oder um eine Beteiligung geht, wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und bieten eine Vielzahl an Leistungen im Bereich der M&A-Transaktionen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmenskauf in Form eines Share Deals (Kauf von Gesellschaftsanteilen) oder eines Asset Deals (Erwerb von Vermögensgegenständen) stattfindet, wir beraten Sie immer auch mit dem Blick auf die optimale steuerliche Gestaltungsmöglichkeit.
Sie spielen mit dem Gedanken, eine Firma oder Anteile eines Unternehmens zu kaufen oder sind Sie schon einen Schritt weiter und es geht bereits um die Details? Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit unserer Rechtsanwaltskanzlei aus Hannover. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
M&A-Rechtsanwalt in Hannover für GmbH-Kauf und andere Unternehmenserwerbe / Beteiligungskäufe
Unser Angebotsspektrum an Leistungen richtet sich exakt nach Ihren Bedürfnissen. Wir erstellen Ihnen ein Angebot nach Maß und gehen gerne auf individuelle Wünsche ein. Hier sehen Sie einige beispielhafte Arbeiten, die wir als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht für Sie übernehmen können:
- Beratung zur optimalen Form des Unternehmenskaufs → Share Deal vs. Asset Deal
- Ausarbeitung der Ziele und Planung der jeweiligen Transaktionen
- Genaue Prüfung des Firmenexposés
- Ausarbeitung / Prüfung der Absichtserklärung vor Unternehmenserwerb / Unternehmensveräußerung (Letter of Intent)
- Lösungsorientierte Analyse des Unternehmens → Legal- und Tax-Due Diligence
- Unternehmensbewertung im Auftrag des Käufers oder des Verkäufers
- Abschätzung der Haftungsrisiken mit dem Ziel der Minimierung dieser
- Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrages – auf Ihre Interessen abgestimmt
- Betreuung / Unterstützung bei allen Verhandlungen
- Und weitere Leistungen ...
Betreuung nach Abschluss des Unternehmenskaufs: Selbstverständlich können wir Ihnen auch nach dem Kauf noch helfen. So werden wir im Rahmen von sogenannten Post-M&A-Streitigkeiten tätig und vertreten Sie bei Täuschungen, Betrug oder anderen Delikten.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Jörg Schwede, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Telefon ✆ 0511 35360511 (Sekretariat: Frau Rückrieme)