Ihr Rechtsanwalt für Bauplanungsrecht in Hannover
Wir beraten Sie bei allen Fragen zum Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht.
Das Bauplanungsrecht regelt die bauliche Nutzbarkeit von Grund und Boden gegenüber den Baubehörden. Es legt also fest, ob, in welchem Ausmaß und unter welchen Voraussetzungen ein Grundstück bebaut werden darf. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) enthalten. Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und zu ordnen. Zu den Bauleitplänen gehören Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Daneben können Gemeinden städtebaulichen Satzungen erlassen. Ergänzt wird das Bauplanungsrecht durch das Bauordnungsrecht, in dem z. B. Abstandsregelungen von Gebäuden und auch die entscheidende Frage der Genehmigungspflicht für Baumaßnahmen etc. zu finden sind.
(Öffentliches) Bauplanungsrecht / Bauordnungsrecht – wir vertreten Ihre juristischen Interessen
Ob vor oder während des Baugenehmigungsverfahrens, zur Prüfung von Änderungen oder Erweiterungen, bei Baustilllegungs-, Nutzungsuntersagungs- oder Beseitigungsverfügungen und in vielen anderen Fällen, sind wir für Sie da.
Lassen Sie sich individuell zu Ihrem Bauvorhaben von uns beraten und kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren. Gerne unterstützen wir Sie, damit Ihr Bau so reibungslos wie möglich vonstattengeht. In welcher Planungs- oder Bauphase befinden Sie sich und wie können wir Ihnen in unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt für Bauplanungsrecht helfen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Ulrich Gewert
Telefon ✆ 0511 353605 - 21 (Sekretariat: Frau Rückrieme)