SchönheitsreparaturenIhre Rechtsanwälte in Hannover
Schönheitsreparaturen sind ein wichtiger Bestandteil des Mietrechts und können sowohl für Mieter als auch Vermieter eine Quelle der Unsicherheit sein. Doch keine Sorge – wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich um Renovierungsmaßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Dabei stellen sich oft Fragen wie „Wer ist eigentlich für das Tapezieren oder Streichen vor oder nach dem Einzug oder Auszug verantwortlich?“ oder „Welche Maßnahmen sind überhaupt von Schönheitsreparaturen umfasst?“
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung in allen Fragen rund um Schönheitsreparaturen, von der Überprüfung der Wirksamkeit von Klauseln im Mietvertrag bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Ob Sie Mieter sind und sich fragen, welche Renovierungsarbeiten Sie durchführen müssen, oder ob Sie als Vermieter klären möchten, welche Pflichten Sie haben – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Rechtsanwältin Anna Lena Dinkler
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