Rechtsanwalt in Hannover für Erbengemeinschaften / Miterben
Wir beraten sowohl Erbengemeinschaften als auch einzelne Miterben zu allen Möglichkeiten und Pflichten.
Rechtlich gesehen ist eine Erbengemeinschaft kein einfaches Konstrukt. Zur Einleitung und zum besseren Verständnis haben wir hier einige häufig gestellte Fragen an unsere Rechtsanwaltskanzlei im Vorfeld beantwortet:
- Was ist eine Erbengemeinschaft? Ein Angehöriger von Ihnen ist verstorben und Sie sind Erbe neben anderen Erben? In diesem Fall sind Sie – ob Sie es wollen oder nicht – per Gesetz Teil der sogenannten Erbengemeinschaft.
- Wodurch kann ich Miterbe einer Erbengemeinschaft geworden sein? Sollte die verstorbene Person seinen Nachlass nicht geregelt haben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn Sie nicht durch diese Regelung zum Miterbe geworden sind, dann mittels Testament oder Erbvertrag.
- Wer verwaltet die Erbengemeinschaft? Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, in der allen alles gemeinsam gehört. Wir betreuen Sie hinsichtlich der Ermittlung des Nachlassinhalts, der Haftung und anderer Rechte und Pflichten.
- Wie lange besteht eine Erbengemeinschaft? Juristisch ist diese Gemeinschaft natürlich darauf ausgelegt, aufgelöst zu werden. Die Umstände können allerdings dazu führen, dass sie mehrere Jahre besteht.
- Kann es zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommen? Das ist natürlich durchaus möglich. Die Chance, dass es zu Uneinigkeiten kommt, kann dadurch verhindert werden, dass der Erblasser zu Lebzeiten deutliche Anweisungen gegeben hat. Das ist leider nicht immer der Fall.
- Welche Erbscheine gibt es in diesem Fall? Gerade, wenn Grundbucheintragungen gemacht werden müssen, wird in den meisten Fällen ein Erbschein benötigt. Dieser kann beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.
- Kann man das Erbe im Rahmen einer Erbengemeinschaft ausschlagen? Das ist möglich, sollte aber innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme passieren. Wir beraten Sie zu allen Möglichkeiten.
Kosten, Haftungsregelungen, Erbanteilsübertragung und mehr – kontaktieren Sie Ihren Anwalt in Hannover
Die Pflichten, Rechte und Regelungen, die es bezüglich einer Erbengemeinschaft gibt, sind sehr mannigfaltig. Mit unserer Erfahrung gehen Sie auf Nummer sicher, denn wir setzen uns für Sie ein und finden die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse. Rufen Sie uns einfach an.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Jörg Schwede
Telefon ✆ 0511 35360511 (Sekretariat: Frau Rückrieme)