Rechtsanwalt für Reiserecht und Fluggastrechte in Hannover
Reiserecht – ein umfangreiches Rechtsgebiet …
Wir vertreten Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen mit Ihrem Reiseveranstalter außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren bundesweit.
Leider wird der Urlaub in einigen Fällen zum Albtraum. Wir lassen Sie nicht allein. In diesen Fällen beraten wir Sie über Ihre Rechte hinsichtlich möglicher Reiseminderungen, Kündigungen des Reisevertrages oder über eventuelle Schadensersatzansprüche. Dabei ist es wichtig, dass Sie – damit Ihre Ansprüche nicht ausgeschlossen sind – bereits innerhalb des ersten Monats nach Ihrem Urlaub Ihre Ansprüche geltend machen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihre Rechte ausgeschlossen sind.
Auch bei Flugverspätung finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner. Aufgrund einer EG-Verordnung haben Sie häufig Entschädigungsansprüche, die wir für Sie geltend machen und durchsetzen.
Pauschalreiserecht – Beispiele, Fragen und Antworten
Einige Fragen zum Pauschalreiserecht werden uns häufiger gestellt. Gerne gehen wir hier auf diese ein. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und werfen Sie, sollten Sie Interesse daran haben, vorweg einen Blick auf die folgenden Themen.
- Bin ich mit dem Pauschalreiserecht gut abgesichert? Ja. Als Käufer einer Pauschalreise haben Sie das Recht, die Reise so wahrzunehmen, wie sie Ihnen versprochen / vertraglich zugesichert wurde. Wichtig ist, dass Sie nach der Reise, die Ihrer Meinung nach fehlerhaft war oder Mängel aufwies, schnell handeln, da es gewisse Fristen gibt, die eingehalten werden müssen.
- Bezogen auf meine Rechte, wo liegt der Unterschied zwischen der Pauschal- und der Individualreise? Bei der Individualreise müssen Sie unter Umständen einzeln gegen die Unternehmen, bei denen Sie Teilleistungen (Flug, Ferienhausmiete, Leihwagen etc.) separat gebucht haben, vorgehen. Bei einer Pauschalreise kann der Reiseveranstalter, der Ihnen die Reise verkauft hat, allein zur Rechenschaft gezogen werden.
- Was passiert, wenn der Pauschalreiseanbieter pleite gegangen ist? Dank des neuen Deutschen Reisesicherungsfonds ist die Chance für Pauschalreisende nun größer, in diesen Fällen trotzdem ihr Geld zurückzubekommen. Denn für große Reiseveranstalter, die einen bestimmten Jahresumsatz übersteigen, ist es seit Ende 2021 Pflicht, in diesen Fonds einzuzahlen und so die Reisen abzusichern.
- Was passiert, wenn das auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Land ausspricht? In diesem Fall können Sie als Pauschalreisender Ihre Reise stornieren lassen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie dies tun können, ohne jegliche Stornierungsgebühren zahlen zu müssen. Auch, wenn Sie wegen der regionalen Umstände früher abreisen müssen, gibt es bei Pauschalreisen die Möglichkeit, für den Rest der Reise entschädigt zu werden.
Das waren nur einige Beispiele von vielen. Wir beraten Sie natürlich in allen Fällen, ganz gleich, zu welcher Reiseart Sie eine juristische Hilfe benötigen.
Schadenersatz für eine Reise einfordern und mehr – als Rechtsanwälte sind wir jetzt für Sie da
Wir bleiben für Sie immer auf dem aktuellen Stand des Reiserechts. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sagen Sie uns in einem ersten Beratungsgespräch, worum es bei Ihnen genau geht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weitere Informationen zu diesem Themengebiet finden Sie hier:
Ihr Ansprechpartner
Telefon ✆ 0511 353605 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)