Sozialrecht in Hannover
Das Sozialrecht in Deutschland stellt einen riesigen und ständig weiter anwachsenden Rechtsbereich dar. Fast jeder hat Berührungspunkte mit einem oder mehrerer dieser Bereiche – häufig jedoch ohne es zu bemerken. Egal, ob junge Familie über den Erhalt von Elterngeld, Kindergeld oder den Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz, ob versicherter Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung oder als Rentner in der Rentenversicherung. Die Bereiche des Sozialrechts sind so vielfältig wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Der überwiegende Teil ist geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB), unterteilt in die Bücher I – XIV, wobei Buch XIII nicht besetzt ist.
Hauptbestandteil des Sozialrechts sind sämtliche Bereiche des Sozialversicherungsrechts (gesetzliche Krankenversicherung, SGB V, gesetzliche Rentenversicherung, SGB VI, gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII sowie die Arbeitslosenversicherung, SGB III und die Pflegeversicherung, SGB XI). Einen weiteren großen Bereich im Sozialrecht nehmen die Vorschriften zur Teilhabe/Teilnahme von Menschen mit Behinderung sowie das Opferentschädigungsrecht ein. Dies wird hauptsächlich in den Büchern IX und dem neuen Buch XIV geregelt (SGB IX, XIV). Wichtige Gesetze und Regelungen hierzu finden sich aber annähernd in sämtlichen Teilen des Sozialgesetzbuches und zahlreichen Nebengesetzen.
Ebenfalls zum Sozialgesetzbuch gehören aber natürlich neben allgemeinen Form- und Verfahrensvorschriften auch die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe, SGB VIII, Leistungen zur Existenzsicherung/ Arbeitsförderung, SGB II und die Sozialhilfe (Grundsicherung), SGB XII.
Aber auch die Vorschriften zum Wohngeldrecht, Kindergeldrecht, Elterngeldrecht sowie Ausbildungsförderungsrecht (Bundesausbildungsbeihilfe, BAföG) u. v. m. gehören zum Sozialrecht.
Betroffen sein kann man nicht nur als Anspruchsteller, der eine Sozialleistung verlangt, sondern auch als versicherungspflichtige Person, die mit (hohen) Beiträgen konfrontiert ist. Hervorzuheben ist hier insbesondere die Versicherungspflicht für viele selbständig tätige Berufsgruppen sowie für alle von möglicher Scheinselbständigkeit Betroffenen.
Sind Sie hiervon betroffen? Wurde möglicherweise eine von Ihnen beantragte Leistung, z. B. eine Reha-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung, abgelehnt? Dann beachten Sie bitte insbesondere die im Sozialgericht durchgängig geltenden Fristen für Rechtsbehelfe von einem Monat.
Haben Sie Fragen zu dieser Thematik oder wünschen Sie eine anwaltliche Vertretung und die Durchführung eines Widerspruchs- und/oder Klageverfahren bei den Sozialgerichten? Dann lassen Sie sich gerne einen Besprechungstermin im Büro oder einen Beratungstermin per Telefon geben.
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Ihr Ansprechpartner
Sozialrecht Joachim Dorner, Fachanwalt für Sozialrecht
Telefon ✆ 0511 35360571 (Sekretariat: Frau Krause)