Verkehrsunfallrecht / Verkehrsrecht und mehr bei Ihrem Rechtsanwalt in Hannover
Schneller als uns und Ihnen lieb ist, passiert ein Unfall. Das ist meist nicht nur ärgerlich, sondern auch mit Auseinandersetzungen mit der eigenen Versicherung, den Behörden, einem Unfallgegner oder dessen Versicherung verbunden. Auch wenn die Unfallsituation auf den ersten Blick klar erscheint, kann man dies von der Rechtslage nicht immer behaupten. Häufig werden auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von den Versicherungen der Unfallgeschädigten abgewehrt. Deshalb stehen wir Ihnen im Schadensfall zur Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht konsultieren? Sobald der Schaden über einen kleinen Blechschaden hinausgeht, kann die Betreuung eines Rechtsanwaltes vonnöten sein und das Zahlen unnötiger Kosten vermeiden. Rufen Sie uns nach Ihrem Unfall – ganz gleich, ob selbst- oder fremdverschuldet – an. Wir planen das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht in Hannover
Haben Sie einen Schmerzensgeldanspruch? Oder sollen Sie Schmerzensgeld zahlen?
Bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung ist nach § 253 BGB Schmerzensgeld zu leisten. Neben der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall oder eine Straftat, können Schmerzensgeldansprüche auch im Bereich des Arzthaftungsrechtes eine Rolle spielen.
Streitpunkt ist häufig die Höhe des Schmerzensgeldes. Hier bestimmt das Gesetz, dass „eine billige Entschädigung in Geld“ gefordert werden kann. Was aber ist eine „billige“, also gerechte, Entschädigung? Anhand bisheriger Gerichtsentscheidungen wird versucht, das Schmerzensgeld im Einzelfall zu bestimmen. Dabei haben Richter einen weiten Ermessensspielraum. Herauszuarbeiten sind deshalb – neben den Gerichtsentscheidungen – verschiedene Bemessungskriterien, wie z. B. die Verletzungsart, die Schwere der Verletzung, die Frage, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorlag und wenn ja, von welcher Dauer die Arbeitsunfähigkeit war, ob ein Krankenhausaufenthalt notwendig war, ein Dauerschaden eingetreten ist, mit der Verletzung auch eine psychische Beeinträchtigung einhergeht, soziale Belastungsfaktoren vorliegen oder Folgeschäden drohen. Aber auch die Fragen des Mitverschuldens und des Regulierungsverhaltens sind zu berücksichtigen.
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Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwältin Anna Lena Dinkler
Telefon ✆ 0511 353605 - 26
Telefon ✆ 0511 353605 - 11 (Sekretariat: Frau Rückrieme)
Juristische Hilfe durch Rechtsanwältin bei Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeiten etc. im Bereich Verkehrsrecht
Stress im Berufsalltag, eine kleine Unachtsamkeit oder eine andere Situation – nahezu jeder Mensch begeht irgendwann in seinem Leben eine Ordnungswidrigkeit oder wird sogar (verkehrsrechtlich) straffällig. In einigen Fällen kann man sich jedoch erfolgreich wehren. Wir beraten Sie und geben eine Einschätzung auf die tatsächliche Erfolgschance. Kontaktieren Sie uns einfach schnellstmöglich und erläutern Sie uns, was Ihnen passiert ist.
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